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VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Anforderungen an die exilpolitische Betätigung eines äthiopischen Staatsangehörigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
Das Gericht kann aber bei der Feststellung des Reisewegs die behauptete Weggabe von Beweismitteln, wie bei einer Beweisvereitelung, zulasten des Asylbewerbers würdigen (BVerwG vom 29.6.1999, InfAuslR 1999, 526). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
Dabei ist es seine Sache, unter genauer Angabe von Einzelheiten und gegebenenfalls unter Ausräumung von Widersprüchen und Unstimmigkeiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, der geeignet ist, das Asylbegehren lückenlos zu tragen (BVerwG, U. v. 8.5.1984 - 9 C 141.83 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 147). - BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
An der Glaubhaftmachung fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnisse entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, B. vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - infAuslR1991, 94, 95; BVerwG, U. vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135).
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
An der Glaubhaftmachung fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnisse entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, B. vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - infAuslR1991, 94, 95; BVerwG, U. vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06
Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen …
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
Insgesamt lässt sich nach Auffassung des Gerichts den Erkenntnisquellen im Wesentlichen entnehmen, dass jedenfalls Personen, die bereits in Äthiopien dem äthiopischen Staat regimekritisch aufgefallen sind und die sich hier in der Bundesrepublik Deutschland exponiert politisch betätigt haben und sich nicht nur als einfache Mitglieder oder bloße Mitläufer darstellen, bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen haben, zumal der äthiopische Staat in der Bundesrepublik Deutschland die Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger genau überwacht (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 17.8.2010 - 8 A 4063/06.A - juris). - VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363
Äthiopien; Nachfluchtgründe
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
Insgesamt lässt sich nach Auffassung des Gerichts den Erkenntnisquellen im Wesentlichen entnehmen, dass jedenfalls Personen, die bereits in Äthiopien dem äthiopischen Staat regimekritisch aufgefallen sind und die sich hier in der Bundesrepublik Deutschland exponiert politisch betätigt haben und sich nicht nur als einfache Mitglieder oder bloße Mitläufer darstellen, bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen haben, zumal der äthiopische Staat in der Bundesrepublik Deutschland die Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger genau überwacht (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 17.8.2010 - 8 A 4063/06.A - juris). - VG Ansbach, 27.08.2012 - AN 3 K 12.30258
Äthiopien, EPRP, Guerillakampf, Eritrea, äthiopische Diaspora, Exilpolitik, …
Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30651
Für die stetig wechselnden Vorstandstätigkeiten, die äthiopische Asylbewerber in den Klageverfahren regelmäßig geltend machen, hat das Verwaltungsgericht Ansbach bereits im Verfahren AN 3 K 12.30258 folgendes festgestellt:.